Auch im Jahr 2025 gelten für den Floßgraben in Leipzig die aus den Vorjahren bekannten Durchfahrtsbeschränkungen.
Zum Schutz des Eisvogels ist das Befahren des Floßgrabens mit Wasserfahrzeugen vom 1. März bis 30. September 2025 nur eingeschränkt möglich. Grundlage ist die rechtswirksame Allgemeinverfügung.
Mit maschinenbetriebenen Booten aller Art ist es grundsätzlich untersagt den Floßgraben zu befahren. Für Kajaks und Kanus (muskelkraftbetrieben) ist der Floßgraben nur von 11 bis 13 Uhr, von 15 bis 18 Uhr und von 20 bis 22 Uhr zugelassen.